Leistungen


Ernährungsmedizinische Beratung und Therapie


BIA-Messung - Messung der Körperzusammensetzung


Vorträge und Workshops


Bei Fragen zum Angebot oder zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0650 400 32 64, per Mail an kontakt@diaetologin-ramsebner.at oder nutzen Sie das Kontaktformular

Schwerpunkte


Gewichtsmanagement

gewichtsneutraler Ansatz

intuitives & achtsames Essen

 für Mama und Kind

Schwangerschaft und Stillzeit

Kinderwunsch, Schwangerschaft,
Wochenbett & Stillzeit

bedürnisorientierte Beikost

Stoffwechselerkrankung

Diabetes mellitus
(mit und ohne Insulin)

Schwangerschaftsdiabetes

gesunde Ernährung

Kleinkindernährung

Prävention von Essstörungen

Verdauungsbeschwerden

Frauengesundheit

PCOS, Hormonbalance, PMS, Wechselbeschwerden

Sporternährung

Krebserkrankungen

Beschwerden während/nach Strahlen- oder Chemotherapie



Honorar


Informationen zum Honorar

Ernährungsmedizinische Beratung ist eine Therapieleistung und wird daher exkl. Mehrwertsteuer verrechnet. Die Preisgestaltung bezieht sich auf die aktuellen Honorarrichtlinien des Verbands der Diaetologen.

 

Wenn ein vereinbarter Beratungstermin nicht wahrgenommen werden kann, ist das mindestens 24 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen (MO-FR 8-18 Uhr). Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung muss die versäumte Beratung leider in Rechnung gestellt werden - vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rückerstattung des Honorars

Krankenkassen

Mit Ausnahme der OÖ. LKUF sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für Ernährungsberatungen vor. Seit Dezember 2017 unterstützt die OÖ. LKUF unter bestimmten Voraussetzungen Diät- und Ernährungsberatungen mit einem freiwilligen Kostenzuschuss von maximal 90 % von 60 € pro Stunde. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der OÖ. LKUF.

 

Private Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in der Regel das gesamte Beratungshonorar. Dazu sind die Honorarnote und eine Bestätigung des Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung einzureichen.

 

Selbstständige Unternehmer

Selbstständige erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS 100 €, u.a. auch eine Ernährungsberatung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der SVS.